II. Vermittlungstätigkeit, Vertragspartner 1
- Der Verlag der Marktspiegel GmbH, Geschäftsbereich DAS STADTMAGAZIN – die Freizeitmacher, Burgschmietstr. 2-4, 90419 Nürnberg (im Folgenden: „STAMA“) bietet im Rahmen seines Angebots „Freizeitmacher-Events“ die Teilnahme an verschiedenen Attraktionen, Veranstaltungen und Events oder den Besuch externer Örtlichkeiten (im Folgenden zusammenfassend auch „Ausflugsziel“) an. STAMA organisiert bzw. plant im Rahmen der „Freizeitmacher-Events“ den jeweiligen Tagesablauf der Teilnehmer, fungiert im Hinblick auf die konkrete Teilnahme an der jeweiligen Veranstaltung bzw. den konkreten Besuch der jeweiligen Örtlichkeit jedoch lediglich als Vermittlerin.
- Dieses Angebot richtet sich ausschließlich an volljährige Verbraucher (im Folgenden: „Kunden“). Verbraucher sind dabei solche natürlichen Personen, welche die Tickets zu Zwecken erwerben, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Die Nutzung der Handelsplattform, sowie der Erwerb von Tickets und/oder Coupons zu gewerblichen Zwecken oder zu Zwecken, die einer selbständigen beruflichen Tätigkeit dienen, sind nicht gestattet.
- STAMA ist nicht selbst Veranstalterin der angebotenen Veranstaltungen oder Eigentümerin der besuchten Örtlichkeiten. Diese werden durch den jeweiligen Veranstalter oder Dienstleister bzw. im Gefahrenbereich des jeweiligen Eigentümers (nachfolgend auch gemeinsam „externe Veranstalter“) durchgeführt. STAMA führt eigenverantwortlich lediglich die Planung und Organisation des Tagesablaufs bzw. die Gestaltung eines etwaigen Rahmenprogramms durch. Nur im Hinblick darauf wird STAMA Vertragspartnerin des Kunden.
- Im Moment des Betretens der externen Örtlichkeit, die Nutzung eines externen Dienstleisters bzw. der Teilnahme an der jeweiligen Veranstaltung kommen vertragliche Beziehungen im Hinblick auf den Besuch des Ausflugsziels ausschließlich zwischen dem Kunden und dem jeweiligen externen Veranstalter zustande. Möglicherweise gelten für diese rechtlichen Beziehungen eigene Allgemeine Geschäftsbedingungen des externen Veranstalters. Der jeweilige externe Veranstalter das jeweilige Ausflugsziel werden bei Buchung des Events deutlich gekennzeichnet.
- Mit der Bestellung von Tickets beauftragt der Kunde STAMA mit der Organisation und Abwicklung der benötigten Käufe für Eintritts- oder Teilnahmegebühren beim jeweiligen externen Veranstalter. STAMA wird bei Bestellung, Abwicklung und Widerruf ausschließlich im Auftrag und mit Vollmacht des externen Veranstalters für diesen tätig. STAMA schuldet ausdrücklich nicht die Lieferung und/oder die Erbringung der in den Tickets enthaltenen Waren oder Dienstleistungen. STAMA übernimmt insbesondere nicht die Haftung für das Bonitäts- oder Insolvenzrisiko des externen Veranstalters.
- Für sämtliche Verträge und erteilten Aufträge betreffend die Teilnahme an verschiedenen Attraktionen, Veranstaltungen und Events, die Inanspruchnahme eines externen Beförderungsunternehmens oder den Besuch externer Örtlichkeiten im Rahmen eines Freizeitmacher-Events gelten diese „Besonderen Geschäftsbedingungen Ausflugsziel“ ergänzend zu den „Allgemeinen Geschäftsbedingungen Freizeitmacher“, die Sie hier abrufen können. Dabei betreffen die „Besonderen Geschäftsbedingungen Ausflugsziel“ die Teilnahme an einer konkreten Veranstaltung, die Nutzung eines externen Dienstleisters oder den Besuch einer konkreten Örtlichkeit, die „Allgemeinen Geschäftsbedingungen Freizeitmacher“ regeln die Organisation und Ausführung des Ausflugs (inklusive der Vertrags- und Zahlungsmodalitäten für den Ticketkauf), soweit diese im Verantwortungsbereich von STAMA liegt.
- Für sämtliche Verträge und erteilten Aufträge betreffend die bloße Lieferung von Tickets anderer Veranstalter oder Gutscheinen gelten im Verhältnis zu STAMA ausschließlich die „Allgemeinen Geschäftsbedingungen Ticketshop“.
- Für sämtliche Verträge und Aufträge betreffend die Durchführung von Reiseveranstaltungen oder Ausflügen im alleinigen Verantwortungsbereich von STAMA gelten nur die „Allgemeinen Geschäftsbedingungen Freizeitmacher“.
- STAMA haftet nicht für die Erbringung der Leistungen der externen Veranstalter, oder deren Qualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und/oder Pünktlichkeit.
- STAMA haftet nicht für das Bonitäts- und/ oder Insolvenzrisiko der externen Veranstalter.
- STAMA haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer schuldhaften Pflichtverletzung von STAMA, STAMAs gesetzlichen Vertretern, Mitarbeitern oder Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden.
- Unvorhersehbare Ereignisse, wie höhere Gewalt, Streiks, behördliche Maßnahmen Ausfälle von Übertragungsmitteln oder sonstige Störungen, die nicht von STAMA zu vertreten sind, entbinden diese von der Leistungspflicht und Gewährleistung. Auch ist in einem solchen Fall die Haftung von STAMA vollumfänglich ausgeschlossen.
- Für übrige Schäden, die nicht von den vorstehenden Ziffern erfasst werden, ist die Haftung von STAMA, gleich aus welchem Rechtsgrund, im Rahmen der gesetzlichen Zulässigkeit ausgeschlossen, soweit STAMA nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Zudem ist die Haftung im Fall von leichter Fahrlässigkeit nicht ausgeschlossen, wenn STAMA die Verletzung einer solchen Pflicht zur Last fällt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht (sog. Kardinalpflicht). Im letzteren Fall ist die Haftung begrenzt auf solche Schäden, mit deren Entstehung im Rahmen des vorliegenden Vertragsverhältnisses typischerweise gerechnet werden muss (vertragstypisch vorhersehbare Schäden). Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässige Schäden ausgeschlossen.
- Alle Ansprüche des Kunden gegenüber STAMA wegen Mängeln oder auf Schadensersatz verjähren innerhalb eines Jahres ab gesetzlichem Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht für Ansprüche, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
- Soweit die Haftung von STAMA beschränkt oder ausgeschlossen ist, gilt dies auch für deren Dienstleister, gesetzliche Vertreter, Mitarbeiter oder sonstige Erfüllungsgehilfen.
- Schlussbestimmungen
- Diese BGB sowie alle mit den Kunden entstehenden Verträge und/oder Rechtsverhältnisse unterliegen ausschließlich deutschem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dass nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.
- Sind beide Parteien Kaufleute im Sinne des Handelsgesetzbuchs, öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder juristische Personen des öffentlichen Rechts, so ist der Sitz von STAMA der ausschließliche Gerichtsstand für alle aus den Rechtsbeziehungen mit dem Kunden resultierenden Ansprüche. Dies gilt auch für Kunden, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Europäischen Union haben sowie für Kunden, die nach Abschluss eines Vertrages ihren Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort in ein Land außerhalb der Europäischen Union verlegt haben. Unabhängig davon ist STAMA jedoch auch berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.