Allgemeine Geschäftsbedingungen Freizeitmacher

I. Allgemeines 1

II. Geltungsbereich 1

III. Vertragsschluss, Stornierung 1

IV. Preisbestandteile & Zahlungsmodalitäten 3

V. Lieferung 5

VI. Eigentumsvorbehalt 5

VII. Kein Widerrufsrecht 6

VIII. Haftung 6

IX. Schlussbestimmungen 7

  1. Allgemeines
  1. Der Verlag der Marktspiegel GmbH, Geschäftsbereich DAS STADTMAGAZIN – die Freizeitmacher, Burgschmietstr. 2-4, 90419 Nürnberg (im Folgenden: „STAMA“) bietet in seinem Ticketshop auch Tickets für eigene Veranstaltungen an. Diese sind gekennzeichnet als „Freizeitmacher“-Events.
  1. Der Verkauf von Veranstaltungstickets erfolgt ausschließlich an volljährige Verbraucher (im Folgenden: „Kunden“). Verbraucher sind dabei solche natürlichen Personen, welche die Tickets zu Zwecken erwerben, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Die Nutzung der Plattform zum Handel, sowie der Erwerb von Tickets und/oder Coupons zu gewerblichen Zwecken oder zu Zwecken, die einer selbständigen beruflichen Tätigkeit dienen, sind nicht gestattet.
  1. Vertragspartner der Kunden im Rahmen der „Freizeitmacher“-Events ist STAMA.
  1. Geltungsbereich
  1. Für sämtliche Verträge und Aufträge betreffend die Durchführung von Reiseveranstaltungen oder Ausflügen durch STAMA selbst gelten diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen Freizeitmacher“.
  1. Für sämtliche Verträge und erteilten Aufträge betreffend die Lieferung von Tickets anderer Veranstalter oder Gutscheinen gelten im Verhältnis zu STAMA ausschließlich die „Allgemeinen Geschäftsbedingungen Ticketshop“.
  1. Vertragsschluss, Stornierung
  1. Das Angebot für einen Vertragsabschluss geht vom Kunden aus, sobald er den sog. „Kaufen-Button“ bzw. die entsprechend § 312j Abs. 3 BGB eindeutig beschriftete Schaltfläche angeklickt hat.
  1. Der Eingang der Bestellung des Kunden wird diesem unmittelbar durch eine E-Mail bestätigt. Diese Bestellbestätigung stellt keine Annahme des Vertragsangebotes dar. Ein Kaufvertrag kommt dadurch noch nicht zustande.
  1. Erst mit Zuteilung und Übersendung der Kaufbestätigung durch STAMA an den Kunden kommt ein Vertrag zwischen dem Kunden und STAMA zustande. Hiervon abweichend kommt bei der Zahlungsart Vorkasse der Vertrag mit erfolgreicher Belastung des Zahlungskontos des Kunden mit dem vollständigen Zahlungsbetrag zustande.
  1. STAMA ist berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot des Kunden innerhalb von 24 Stunden (Samstage, sowie Sonntage und Feiertage zählen nicht) nach Eingang anzunehmen oder abzulehnen. Zu diesem Zweck ist STAMA zunächst berechtigt, die Bestellung des Kunden sowie die Anzahl der zur Verfügung stehenden Tickets und/oder Coupons zu überprüfen. STAMA ist dabei insbesondere berechtigt die Bestellung des Kunden bei Erreichen der Höchstteilnehmerzahl oder bei dem Verdacht einer missbräuchlichen Bestellung abzulehnen. Einer Annahme kommt es gleich, wenn STAMA die bestellten Tickets liefert.
  1. Soweit beim Kauf nicht anderweitig vereinbart, ist ein gewerblicher Weiterverkauf der Eintrittskarte(n) nicht gestattet, ein nichtgewerblicher Weiterverkauf nur zu einem Preis in Höhe des aufgedruckten Preises der Eintrittskarte(n) zuzüglich beim ursprünglichen Kauf angefallener nachgewiesener Gebühren/Kosten (z. B. Porto- und Versandkosten), maximal jedoch in Höhe von 25 % des aufgedruckten Preises. Beim Verstoß gegen die vorgenannte Bedingung hat STAMA das Recht den Zutritt zu der Veranstaltung ersatzlos zu verweigern.
  1. STAMA ist berechtigt, eine Bestellung des Kunden, für die bereits eine Kaufbestätigung verschickt worden ist, zu stornieren (einseitiges Rücktrittsrecht), wenn der Kunde gegen von STAMA aufgestellte spezifische Bedingungen verstößt, auf die im Rahmen des Vorverkaufs hingewiesen wurde, oder diese zu umgehen versucht (z. B. Verstoß gegen Beschränkung der Ticketmenge pro Kunde, insbesondere gegen Weiterveräußerungsverbote, Umgehungsversuch durch Anmeldung und Nutzung mehrerer Nutzerprofile etc.) und/ oder offene Forderungen aus der bisherigen Geschäftsverbindung mit dem Kunden bestehen. Insbesondere ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung von STAMA weder die Verwendung von Tickets für gewerbliche Werbe- und/ oder Marketingzwecke (bspw. als Gewinn für gewerbliche Preisausschreiben und/ oder sonstige gewerbliche Gewinnspiele), noch der Ticketweiterverkauf in dem vom Hausrecht des Veranstalters erfassten Zugangs- und / oder Eingangsbereichs der Veranstaltungsstätte gestattet. Die Erklärung der Stornierung/ des Rücktritts kann auch konkludent durch Gutschrift der gezahlten Beträge erfolgen.
  1. Auf das vorbenannte Rücktrittsrecht finden die §§ 346 ff. BGB unter Ausschluss von § 350 BGB Anwendung.
  1. Im Falle von Verlegungen von Veranstaltungen ist STAMA berechtigt, die Gültigkeit der ursprünglichen Tickets der verlegten Veranstaltung für den neuen, verlegten Termin der Veranstaltung zu erklären. Eine Rückgabe der Tickets oder eine Rückabwicklung des Ticketkaufs infolge der Verlegung ist in diesen Fällen nicht möglich, es sei denn, die Wahrnehmung des verlegten Termins ist für den Ticketinhaber nachweislich nicht zumutbar. Dies gilt nicht, sofern STAMA die Verlegung der Veranstaltung zu vertreten hat.
  1. Für das Stattfinden einiger Ausflüge ist das Erreichen einer Mindestteilnehmerzahl Voraussetzung. STAMA behält sich daher das Recht vor, einen Ausflug bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl abzusagen. Die Regelungen der Ziff. 6. Und 7. gelten entsprechend.
  1. Kinder unter zwei Jahren können kostenlos an den Ausflügen teilnehmen, haben aber keinen Anspruch auf einen Sitzplatz. Die Teilnahme erfolgt in diesen Fällen auf eigene Gefahr und auf Verantwortung der Eltern und Erziehungsbeauftragten. Für Kinder im Alter von 2 bis 11 Jahren gibt es ggf. Kinderermäßigungen. Sofern kein Kinderpreis angegeben ist, dürfen Kinder aus sicherheitsrelevanten Gründen nicht oder erst ab einem bestimmten Alter teilnehmen. Bis zum 16. Geburtstag ist die Teilnahme ausschließlich in Begleitung eines Erwachsenen möglich, der von einem Erziehungsberechtigten benannt werden muss. Die Begleitung/Aufsicht kann nicht von STAMA übernommen werden. Bis zum 18. Geburtstag benötigen Jugendliche eine ausflugsbezogene, schriftliche Erlaubnis eines Erziehungsberechtigten. STAMA behält sich das Recht vor, für einige Ausflüge ein Mindestalter vorzuschreiben.
  1. Führungen, Fahrten und Eintrittsgelder sind bei allen Ausflügen im Preis enthalten, sofern nicht anders ausgeschrieben. Eine eventuelle Verpflegung mit Getränken und/oder Speisen wird im Programm ausgewiesen.
  1. STAMA begrüßt die Teilnahme von Menschen mit Behinderungen an den angebotenen Erlebnissen, weist jedoch darauf hin, dass eine Teilnahme in diesem Fall möglicherweise beschwerlich oder unmöglich sein kann.
  1. STAMA behält sich vor, Programmpunkte und -zeiten auch ohne Ankündigung zu ändern oder zu ersetzen. Dazu zählt auch, einen Teilnehmer ohne Erstattung der Kosten sowohl vor Ausflugsbeginn als auch ­während des Ausflugs auszuschließen, wenn dessen Verhalten eine Gefahr für den Teilnehmer selbst darstellt oder die Sicherheit und das Wohlbefinden der Gruppe beeinträchtigen oder gefährden könnte. Bei den Angaben zum Programmablauf einer Tour handelt es sich um ­circa-Angaben, die in Abhängigkeit örtlicher Gegebenheiten, saisonaler Besonderheiten und Feiertage sowie der Verkehrssituation im Zielgebiet möglicherweise auch einmal deutlich abweichen können.
  2. Preisbestandteile & Zahlungsmodalitäten
  1. Die Preise für Tickets können die aufgedruckten Kartenpreise übersteigen. Die Zahlung ist je nach Veranstaltung und Bestellmodalitäten im SEPA-Lastschriftverfahren, per Kreditkarte (Visa, Mastercard, American Express, Diners oder Discover), PayPal oder durch Vorkasse per Überweisung möglich. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist im Preis enthalten. Der Gesamtpreis der Bestellung inklusive aller Gebühren ist bei den Zahlungsarten Kreditkarte, PayPal und SEPA-Lastschriftverfahren nach Vertragsabschluss sofort zur Zahlung fällig. Hiervon abweichend ist bei der Zahlungsart Vorkasse der Gesamtpreis bis zu dem mitgeteilten Datum vollständig auf das von STAMA benannte Konto zu überweisen. Beim Kauf auf Rechnung mit Klarna ist der Rechnungsbetrag 14 Kalendertage nach dem Kaufdatum zur Zahlung an die Klarna Bank AB (publ) fällig. Beim Kauf auf Raten tritt die Fälligkeit entsprechend des im Kaufprozess erläuterten und per E-Mail von Klarna übermittelten Teilzahlungsplans ein. Die Zahlungsarten Rechnungs- oder Ratenkauf bestehen nicht für alle Angebote und setzen unter anderem eine erfolgreiche Bonitätsprüfung durch die Klarna Bank AB (publ) voraus. Wenn dem Kunden für bestimmte Angebote nach Prüfung der Bonität der Kauf auf Rechnung oder Raten ermöglicht wird, erfolgt die Abwicklung der Zahlung in Zusammenarbeit mit Klarna, an die STMA ihre Zahlungsforderung abtritt. Der Kunde kann in diesem Fall nur an Klarna mit schuldbefreiender Wirkung leisten. Für die Zahlungsarten Rechnungskauf bzw. Ratenkauf gelten ergänzend die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Klarna Bank AB (publ).
  1. Bei der Internet-Bestellung werden ggf. Service- und Versandkosten erhoben, die je nach Veranstaltung variieren können. Sollte der Kunde eine Lieferung in das Ausland wünschen, ist STAMA berechtigt, etwaige Steuern oder Zölle dem Kunden in Rechnung zu stellen. Eine Verpflichtung zur Lieferung ins Ausland besteht nicht. Eine Geschenkverpackung wird mit den jeweils angezeigten Kosten zusätzlich in Rechnung gestellt.
  1. Bei Anfall einer Gebühr für die Rücklastschrift (z.B.: bei nicht ausreichender Deckung des Bankkontos zum Zeitpunkt des Bankeinzuges oder einem Widerspruch der Lastschrift) wird dem Kunden die tatsächlich anfallende Rücklastschriftgebühr in Rechnung gestellt.
  1. Datenübermittlung an Auskunfteien:
  1. Im Fall der Auswahl der Zahlungsart SEPA-Lastschriftverfahren durch den Kunden behält es sich STAMA vor, im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses eine Bonitätsauskunft von der SCHUFA oder Boniversum oder infoscore einzuholen. Im Rahmen einer solchen Anfrage werden die erhobenen personenbezogenen Daten, d.h. Name, Adresse und Geburtsdatum, an die SCHUFA Holding AG, Kormoranweg 5, 65201 Wiesbaden oder Creditreform Boniversum GmbH, Hellersbergstr. 11, 41460 Neuss, oder infoscore Consumer Data GmbH, Rheinstraße 99, 76532 Baden-Baden übermittelt. Je nach Ergebnis einer solchen Prüfung behält sich STAMA vor, die Bestellung unter Verwendung der Zahlungsart Lastschrift nicht zu akzeptieren; andere Zahlungsarten sind davon nicht betroffen.
  1. Ferner behält es sich STAMA vor, bei fortgesetzter Nichtzahlung nicht substantiiert bestrittener Forderungen Daten über nicht vertragsgemäßes Verhalten oder betrügerisches Verhalten an die SCHUFA Holding AG, Kormoranweg 5, 65201 Wiesbaden und/ oder die Boniversum GmbH, Hellersbergstr. 11, 41460 Neuss und/oder infoscore Consumer Data GmbH, Rheinstraße 99, 76532 Baden-Baden zu übermitteln.
  1. Rechtsgrundlagen dieser Übermittlungen sind Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b und Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO). Übermittlungen auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f DS-GVO dürfen nur erfolgen, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen von STAMA oder Dritter erforderlich ist und nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen.
  1. Der Datenaustausch mit der SCHUFA, Boniversum oder infoscore dient auch der Erfüllung gesetzlicher Pflichten zur Durchführung von Kreditwürdigkeitsprüfungen von Kunden (§§ 505a und 506 BGB). Die SCHUFA bzw. Boniversum bzw. infoscore verarbeitet die erhaltenen Daten und verwendet sie auch zum Zwecke der Profilbildung (Scoring), um ihren Vertragspartnern im Europäischen Wirtschaftsraum und in der Schweiz sowie ggf. weiteren Drittländern (sofern zu diesen ein Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission besteht) Informationen unter anderem zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit von natürlichen Personen zu geben. Nähere Informationen zur Tätigkeit der SCHUFA können dem SCHUFA-Informationsblatt nach Art. 14 DS-GVO entnommen oder online unter https://www.schufa.de/de/datenschutz-dsgvo/ eingesehen werden; gleiches gilt für das Informationsblatt von infoscore.
  1. Datenübermittlung bei Kreditkartentransaktionen mit Nutzung von 3D-Secure Aufgrund gesetzlicher Vorgaben (Umsetzung der Zahlungsdiensterichtlinie „PSD2“) und/oder zum Schutz vor betrügerischer Verwendung von Kreditkartendaten kann das sog. 3D-Secure-Verfahren eingesetzt werden. Dabei werden Browserdaten, Kreditkartendaten, Adressdaten (Rechnungsadresse, E-Mail-Adresse), sowie der Transaktionsbetrag mit Währung über die Kreditkartenorganisationen an das kartenausgebende Institut übermittelt. Diese Daten werden vom kartenausgebenden Institut dazu verwendet, das Betrugsrisiko der Transaktion zu ermitteln; in Abhängigkeit von Betrag und Prüfungsergebnis des Kreditinstituts kann eine zusätzliche Freigabe der Kreditkartentransaktion z.B. via TAN oder App erforderlich sein.
  1. Bei Bestellungen über den Online-Shop speichert STAMA den Vertragstext und sendet diesen sowie die Bestelldaten, diese AGB und weitere Informationen dem Kunden unverzüglich via E-Mail zu. Die AGB können jederzeit auch unter https://stadtmagazin.info/agb eingesehen, ausgedruckt, sowie gespeichert werden. Die bisherigen Bestellungen können im Kunden-Bereich des Online-Shops eingesehen werden.
  1. Lieferung

Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung der Tickets per PDF-Download oder durch E-Mail-Versand an die von dem Kunden angegebene E-Mail-Adresse.

  1. Eigentumsvorbehalt
  1. Bei einem Verbraucher behält sich STAMA das Eigentum an der Kaufsache bis zur vollständigen Zahlung des Rechnungsbetrags vor. Bei personalisierten Tickets steht die Übertragung des sich aus dem Ticket ergebenden Anspruchs unter der Bedingung der vollständigen Zahlung des Rechnungsbetrags. Die entsprechenden Sicherungsrechte sind auf Dritte übertragbar.
  1. Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur zu, wenn dessen Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von STAMA unbestritten oder anerkannt sind. Außerdem hat der Kunde ein Zurückbehaltungsrecht nur, wenn und soweit dessen Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
  2. Kein Widerrufsrecht
  1. Ein Widerrufsrecht für Verbraucher besteht nicht bzw. das Widerrufsrecht für Verbraucher kann vorzeitig erlöschen bei: Verträgen zur Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Beherbergung zu anderen Zwecken als zu Wohnzwecken, Beförderung von Waren, Kraftfahrzeugvermietung, Lieferung von Speisen und Getränken sowie zur Erbringung weiterer Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht (§ 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB).
  1. Das heißt, für die mit „Freizeitmacher“ gekennzeichneten Events, die regelmäßig termingebunden sind, besteht kein Widerrufsrecht. Jede Bestellung von Eintrittskarten ist damit unmittelbar nach Bestätigung gemäß Ziffer III. 3. durch STAMA bindend und verpflichtet zur Abnahme und Bezahlung der bestellten Karten.
  1. Keine Pauschalreiserechtsregelungen

Bei den angebotenen Veranstaltungen bzw. Ausflügen handelt es sich regelmäßig um solche, die weniger als 24 Stunden dauern und keine Übernachtung umfassen (Tagesreisen) und deren Reisepreis 500,- EUR nicht übersteigt. Demnach finden die Pauschalreiserechtsregelungen gem. §§ 651 a ff. BGB keine Anwendung.

  1. Haftung
  1. STAMA haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer schuldhaften Pflichtverletzung von STAMA, STAMAs gesetzlichen Vertretern, Mitarbeitern oder Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden.
  1. Unvorhersehbare Ereignisse, wie höhere Gewalt, Streiks, behördliche Maßnahmen Ausfälle von Übertragungsmitteln oder sonstige Störungen, die nicht von STAMA zu vertreten sind, entbinden diese von der Leistungspflicht und Gewährleistung. Auch ist in einem solchen Fall die Haftung von STAMA vollumfänglich ausgeschlossen.

Für übrige Schäden, die nicht von den vorstehenden Ziffern erfasst werden, ist die Haftung von STAMA, gleich aus welchem Rechtsgrund, im Rahmen der gesetzlichen Zulässigkeit ausgeschlossen, soweit STAMA nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Zudem ist die Haftung im Fall von leichter Fahrlässigkeit nicht ausgeschlossen, wenn STAMA die Verletzung einer solchen Pflicht zur Last fällt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht (sog. Kardinalpflicht). Im letzteren Fall ist die Haftung begrenzt auf solche Schäden, mit deren Entstehung im Rahmen des vorliegenden Vertragsverhältnisses typischerweise gerechnet werden muss (vertragstypisch vorhersehbare Schäden). Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässige Schäden ausgeschlossen. Insbesondere haftet STAMA auch nicht für den Verlust und die Beschädigung von Wertgegenständen und Handgepäck.

  1. Alle Ansprüche des Kunden gegenüber STAMA wegen Mängeln oder auf Schadensersatz verjähren innerhalb eines Jahres ab gesetzlichem Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht für Ansprüche, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
  1. Schlussbestimmungen
  1. Diese AGB sowie alle mit den Kunden entstehenden Verträge und/oder Rechtsverhältnisse unterliegen ausschließlich deutschem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dass nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.
  1. Sind beide Parteien Kaufleute im Sinne des Handelsgesetzbuchs, öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder juristische Personen des öffentlichen Rechts, so ist der Sitz von STAMA der ausschließliche Gerichtsstand für alle aus den Rechtsbeziehungen mit dem Kunden resultierenden Ansprüche. Dies gilt auch für Kunden, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Europäischen Union haben sowie für Kunden, die nach Abschluss eines Vertrages ihren Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort in ein Land außerhalb der Europäischen Union verlegt haben. Unabhängig davon ist STAMA jedoch auch berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.