Schulkinder im Klassenraum
Quelle: contrastwerkstatt

Mehr als nur ein (Schul-)Wegbegleiter

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„Soviel Hilfe wie nötig, soviel Selbstständigkeit wie möglich.“ Wir trafen einen „Schulbegleiter“ und sprachen mit ihm über seine Aufgabe.

Vor gut zehn Jahren hatte sich die Bundesrepublik mit der Unterzeichnung der UN-Behindertenrechtskonvention dazu verpflichtet, ein „inklusives Bildungssystem“ zu etablieren. Kinder mit Behinderung bzw. Einschränkungen haben seither einen Rechtsanspruch darauf, am Unterricht in einer Regelschule teilzunehmen, müssen also nicht mehr in spezielle Förderschulen. Manche Kinder und Jugendliche benötigen allerdings aufgrund einer körperlichen, geistigen oder seelischen Einschränkung oder auch aufgrund einer Entwicklungsverzögerung zusätzliche Unterstützung beim Besuch eines Kindergartens oder einer Schule.

Hier kommen die Schulbegleiterinnen und Schulbegleiter ins Spiel. Die Schulbegleitung, die von unterschiedlichen Organisationen (Verein für Menschen, Stadtmission Nürnberg…) angeboten wird, stellt sicher, dass die Kinder am Unterricht teilnehmen und sich in den Klassenverband integrieren können. Auf Grundlage des individuell festgestellten Hilfebedarfs unterstützt die Schulbegleitung die Kinder und Jugendlichen gemäß dem Grundsatz: „Soviel Hilfe wie nötig und soviel Selbstständigkeit wie möglich“.

Die Hilfe kann dabei die unterschiedlichsten Tätigkeitsfelder umfassen. Unter anderem beinhaltet sie die:

• Unterstützung bei sensorischen und motorischen Problemen

• Unterstützung bei der Kommunikation

• Förderung schriftlicher und mündlicher Mitarbeit im Unterricht

• Anleitung zur Selbstorganisation

• Förderung der Konzentration sowie die

• Hilfestellung im Umgang mit den Mitschülern und Mitschülerinnen.

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Schulbegleitung in der Praxis

Wie man sich dies im Einzelfall vorstellen kann, das wollten wir von Tobias Winkler wissen, der bereits seit über vier Jahren als Schulbegleiter aktiv ist. Tobias war auf der Wilhelm-Löhe-Schule und hatte in seiner Klasse einen Mitschüler, der eine Schulbegleitung hatte. So ist er zum ersten Mal auf diese Rolle des Schulbegleiters aufmerksam geworden: „Ich fand das cool und hab dann nach dem Abitur im September 2016 damit angefangen, Vollzeit Kinder zu betreuen.“

Sein Aufgabengebiet beschreibt Tobias so: „Das richtet sich nach dem jeweiligen Kind und beinhaltet viele Aufgaben. Das Kind, das ich aktuell fest betreue, hat keine körperlichen Defizite. Bei ihm geht es eher darum, ihm seelisch beizustehen. Der Junge hat oftmals nicht die notwendige Motivation, er verzweifelt sehr schnell. Da muss man dann eben auf ihn eingehen und ihn wieder anspornen. Gleichzeitig habe ich aber auch eine Art Brückenfunktion zwischen ihm und seinen Mitschülern. Es ist mir sehr wichtig, dass er in den Klassenverbund integriert ist.“

Meist beschränkt sich Tobias Winklers Arbeitszeit auf die Zeit von acht Uhr morgens bis zum Schulende. Es gibt aber auch Fälle, bei denen er das Kind schon auf dem Schulweg begleitet, aber diese sind die Ausnahme. Jetzt während der Coronazeit kam es natürlich auch vor, dass er bei den Kindern zuhause war und dort ‚homeschooling‘ mit ihnen gemacht hat.

Porträt Thomas Winkler
Quelle: Stadtmagazin

Über Tobias Winkler

Tobias Winkler ist 23 Jahre alt und seit September 2016 als Schulbegleiter aktiv. Nach dem Beginn eines dualen Studiums im Bereich Gesundheitsmanagement hat Tobias mit der Schulbegleitung aufgehört. Im Lauf der Zeit stellte er jedoch fest, dass ihm etwas fehlt und so begann er 2019 wieder, neben meinem dualen Studium an seinen freien Tagen Kinder zu betreuen. Seit Abschluss seines Studiums im September ist Tobias Winkler wieder Vollzeit als Schulbegleiter aktiv – auch um sich seinen ‚Master‘ zu finanzieren.

Auf die Frage, was man mitbringen muss, wenn man sich als Schulbegleitung engagieren möchte, kommt wie aus der Pistole geschossen das Wort Geduld: „Geduld, Einfühlungsvermögen – man kann nicht einfach seinen Willen durchsetzen – und auch die nötige Intelligenz, um die Kinder dann eben doch dazu zu bringen, das zu tun, was sie machen sollen.“ Mitleid ist seiner Meinung nach kein guter Ratgeber. „Da muss man aufpassen. Wenn man das zu nah an sich heranlassen würde, würde man untergehen. Ich kann einfach nicht alles mit nachhause tragen. Das heißt aber nicht, dass ich mir keine Gedanken mache, wie ich dem Kind eine Freude machen kann und wie ich die zwischenmenschliche Beziehung zwischen uns noch weiter fördern kann.“

Als engagierter Schulbegleiter wünscht sich Tobias, dass sich viel mehr in dieser Form engagieren – zum Beispiel nach dem Abitur: „Man lernt auf diese Weise sehr viel über Menschen und macht auch Erfahrungen, wie man mit Menschen umgeht, wie man auf sie eingeht.“

Trägerverbände der Schulbegleitung

Wenn Eltern bei dem zuständigen Kostenträger (Jugendamt oder Bezirk) eine Schulbegleitung für Ihr Kind beantragen möchten, benötigen Sie die fachliche Diagnose eines Arztes, eines Jugendpsychiaters, eines Kinder- und Jugendpsychotherapeuten oder einer entsprechenden Fachbehörde sowie die Zustimmung der Schule. Selbstverständlich können sie sich dabei auch von den Trägern der Schulbegleitung beraten und unterstützen lassen. An diese Träger der Schulbegleitung können sich auch Personen wenden, die Interesse daran haben, sich selbst als Schulbegleiter oder Schulbegleiterin zu engagieren.

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